Richtlinien für die Vergabe von
Punkteturnieren in der TUBW
Leistungsklasse 1
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Mindestens fünf Landesverbände bzw.
Nationen mit jeweils 12 Teilnehmer pro Team.
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Gewichtsklassen nach WOT, pro Gewichtsklasse
müssen mindestens vier Teilnehmer starten oder 210 Teilnehmer gemeldet
sein.
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Die Endkämpfe müssen über die
volle Kampfzeit nach WOT durchgeführt werden.
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Die Kampfrichter müssen mindestens auf
Landesebene lizenziert sein.
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Die Waage ist von offiziellen Kampfrichtern
durchzuführen. Die Vorwaage darf frühstens am Vorabend erfolgen.
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Die Kämpfe müssen durch elektronische
Wertungssysteme gepunktet werden.
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Die Schirmherrschaft muss durch die TUBW erfolgen.
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Der Veranstalter muss die Poollisten durch
ein Mitglied des TUBW-Vorstandes oder einen vom Vorstand Beauftragten überprüfen
lassen. Die Ergebnislisten müssen dem Landestrainer zugesandt werden.
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Der formlose, schriftliche Antrag für
ein Punkteturnier muss jährlich gestellt werden. Anträge müssen
über die Geschäftstelle eingereicht werden.
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Freier Eintritt für lizenzierte Kampfrichter
und den Vorstand der TUBW.