Artikel 20. Kampfleiter und Punktrichter
  1. Qualifikationen

  2. Inhaber eines internationalen Kampfleiterpasses, der von WTF registriert ist.
     

  3. Pflichten
    1. Kampfleiter
      1. Der Kampfleiter soll die Kontrolle über den Kampf haben
      2. Der Kampfleiter soll "Shijak", "Kuman", "Kalyeo", "Keysok" und "Geshi", Sieger und Verlierer, Punktabzug, Verwarnungen und Aufgabe erklären. Alle Erklärungen des Kampfleiters sollen abgegeben werden, wenn die Ergebnisse bestätigt sind.
      3. Der Kampfleiter soll das Recht haben im Einklang mit den geltenden Regeln unabhängige Entscheidungen zu treffen.
      4. Der Kampfleiter soll keine Punkte vergeben
      5. Im Falle eines Unentschieden oder eines Kampfes ohne Punkte, soll die Entscheidung bei Überlegenheit von dem Kampfleiter nach drei Runden gefällt werden.
    1. Punktrichter
      1. Die Punktrichter sollen gültige Punkte sofort festhalten.
      2. Die Punktrichter sollen ihre Meinung offen vorbringen wenn sie vom Kampfleiter dazu aufgefordert werden.
  1. Verantwortung für die Entscheidung

  2. Entscheidungen von Kampfleitern und Punktrichtern sollen schlüssig sein. Kampfleiter und Punktrichter sollen dem Protestkomitee für diese Entscheidungen verantwortlich sein.
     

  3. Bekleidung von Kampfleitern und Punktrichtern
    1. Die Kampfleiter und Punktrichter sollen die von der WTF vorgeschriebene Bekleidung tragen.
    2. Die Kampfleiter und Punktrichter sollen keine Gegenstände bei sich tragen oder auf die Kampffläche bringen, die den Kampf stören können.
Artikel 21: Zeitnehmer

Der Zeitnehmer soll die Zeit des Wettkampfes, die Auszeiten und Aussetzungen des Kampfes nehmen. Außerdem soll er erhaltene Punkte und/oder Punktabzüge protokollieren und sichtbar darstellen.

Artikel 22. Berufung von Offiziellen

  1. Zusammensetzung des Kampfgerichts
    1. Bei der Verwendung von nicht-elektronischen Schutzwesten

    2. Das Kampfgericht besteht aus einem Kampfleiter und drei Punktrichtern.
       

    3. Bei der Verwendung von elektronischen Schutzwesten

    4. Das Kampfgericht besteht aus einem Kampfleiter und zwei Punktrichtern

  1. Berufung des Kampfgerichts
    1. Kampfleiter und Punktrichter sollen berufen werden, nachdem der Zeitplan des Wettkampfes festliegt.
    1. Einem Wettkampf sollen nicht Kampfleiter und Punktrichter mit derselben Nationalität wie einer der Wettkämpfer zugewiesen werden. Wenn die Anzahl der Kampfleiter und Punktrichter nicht ausreicht, soll jedoch eine Ausnahme für die Punktrichter gemacht werden.
Artikel 23. Sonstige Angelegenheiten, die nicht in den Wettkampfregeln festgelegt sind.

Im Falle, daß Angelegenheiten eintreten, die nicht in den Wettkampfregeln  festgelegt sind, sind sie folgendermaßen zu behandeln:

  1. Angelegenheiten, die sich auf den Wettkampf beziehen, sollen durch Konsens des Kampfgerichts des entsprechenden Wettkampfes entschieden werden.
  2. Angelegenheiten, die sich nicht auf einen bestimmten Wettkampf beziehen, sollen vom Exekutivkomitee oder dessen Stellvertreter entschieden werden.
  3. Das Organisationskomitee soll zur Aufzeichnung und Dokumentation des Kampfgeschehens an jeder Kampffläche einen Videorecorder bereitstellen.
Artikel 24. Protestverfahren
  1. Zusammensetzung des Protestkomitees
    1. Qualifikationen: Mitglieder des Exekutivkomitees der WTF oder Personen mit hinreichender Taekwondo Erfahrung, die vom WTF-Präsidenten oder dem Generalsekretär empfohlen wurden.
    2. Zusammensetzung: Ein Vorsitzender und weniger als sechs Mitglieder
    3. Berufungsverfahren: Der Vorsitzende und die Mitglieder des Protestkomitees werden vom WTF-Präsidenten auf Empfehlung des WTF-Generalsekretärs berufen werden.
  1. Zuständigkeit: Das Protestkomitee soll mit seiner Entscheidung über Einsprüche Fehlentscheidungen korrigieren. Ferner soll es disziplinarische Maßnahmen gegen die Offiziellen, die Fehlentscheidungen getroffen haben oder gegen die Regeln verstoßen haben, einleiten. Die entsprechenden Ergebnisse sollen an das WTF-Sekretariat gesandt werden.
  2. Einspruchsverfahren
    1. Falls es einen Widerspruch gegen eine Entscheidung gibt, muß ein(e) Delegierter innerhalb von zehn Minuten nach dem entsprechenden Kampf einen Antrag auf Überprüfung der Entscheidung (Antrag auf Einspruch) zusammen mit der vorgeschriebenen Gebühr beim Protestkomitee einreichen.
    2. Die Überprüfung soll unter Ausschluß der Mitglieder mit derselben Nationalität wie die beiden betroffenen WettkämpferInnen stattfinden. Der Beschluß der Beratung soll per Mehrheitsentscheid gefällt werden.
    3. Die Mitglieder des Protestkomitees können den Kampfleiter und die Punktrichter zur Bestätigung der Ereignisse herbeirufen.
    4. Die Entscheidung des Protestkomitees ist endgültig. Es werden keine weiteren Einspruchsmittel angewandt.


Zurück zur TUBW-Homepage