Artikel
20. Kampfleiter und Punktrichter
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Qualifikationen
Inhaber eines internationalen Kampfleiterpasses,
der von WTF registriert ist.
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Pflichten
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Kampfleiter
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Der Kampfleiter soll die Kontrolle über
den Kampf haben
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Der Kampfleiter soll "Shijak", "Kuman", "Kalyeo",
"Keysok" und "Geshi", Sieger und Verlierer, Punktabzug, Verwarnungen und
Aufgabe erklären. Alle Erklärungen des Kampfleiters sollen abgegeben
werden, wenn die Ergebnisse bestätigt sind.
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Der Kampfleiter soll das Recht haben im Einklang
mit den geltenden Regeln unabhängige Entscheidungen zu treffen.
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Der Kampfleiter soll keine Punkte vergeben
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Im Falle eines Unentschieden oder eines Kampfes
ohne Punkte, soll die Entscheidung bei Überlegenheit von dem Kampfleiter
nach drei Runden gefällt werden.
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Punktrichter
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Die Punktrichter sollen gültige Punkte
sofort festhalten.
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Die Punktrichter sollen ihre Meinung offen
vorbringen wenn sie vom Kampfleiter dazu aufgefordert werden.
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Verantwortung für die Entscheidung
Entscheidungen von Kampfleitern und
Punktrichtern sollen schlüssig sein. Kampfleiter und Punktrichter
sollen dem Protestkomitee für diese Entscheidungen verantwortlich
sein.
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Bekleidung von Kampfleitern und Punktrichtern
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Die Kampfleiter und Punktrichter sollen die
von der WTF vorgeschriebene Bekleidung tragen.
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Die Kampfleiter und Punktrichter sollen keine
Gegenstände bei sich tragen oder auf die Kampffläche bringen,
die den Kampf stören können.
Artikel 21: Zeitnehmer
Der Zeitnehmer soll die Zeit des Wettkampfes,
die Auszeiten und Aussetzungen des Kampfes nehmen. Außerdem soll
er erhaltene Punkte und/oder Punktabzüge protokollieren und sichtbar
darstellen.
Artikel 22. Berufung
von Offiziellen
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Zusammensetzung des Kampfgerichts
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Bei der Verwendung von nicht-elektronischen
Schutzwesten
Das Kampfgericht besteht aus einem
Kampfleiter und drei Punktrichtern.
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Bei der Verwendung von elektronischen Schutzwesten
Das Kampfgericht besteht aus einem
Kampfleiter und zwei Punktrichtern
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Berufung des Kampfgerichts
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Kampfleiter und Punktrichter sollen berufen
werden, nachdem der Zeitplan des Wettkampfes festliegt.
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Einem Wettkampf sollen nicht Kampfleiter und
Punktrichter mit derselben Nationalität wie einer der Wettkämpfer
zugewiesen werden. Wenn die Anzahl der Kampfleiter und Punktrichter nicht
ausreicht, soll jedoch eine Ausnahme für die Punktrichter gemacht
werden.
Artikel 23. Sonstige
Angelegenheiten, die nicht in den Wettkampfregeln festgelegt sind.
Im Falle, daß Angelegenheiten eintreten,
die nicht in den Wettkampfregeln festgelegt sind, sind sie folgendermaßen
zu behandeln:
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Angelegenheiten, die sich auf den Wettkampf
beziehen, sollen durch Konsens des Kampfgerichts des entsprechenden Wettkampfes
entschieden werden.
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Angelegenheiten, die sich nicht auf einen
bestimmten Wettkampf beziehen, sollen vom Exekutivkomitee oder dessen Stellvertreter
entschieden werden.
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Das Organisationskomitee soll zur Aufzeichnung
und Dokumentation des Kampfgeschehens an jeder Kampffläche einen Videorecorder
bereitstellen.
Artikel 24. Protestverfahren
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Zusammensetzung des Protestkomitees
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Qualifikationen: Mitglieder des Exekutivkomitees
der WTF oder Personen mit hinreichender Taekwondo Erfahrung, die vom WTF-Präsidenten
oder dem Generalsekretär empfohlen wurden.
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Zusammensetzung: Ein Vorsitzender und weniger
als sechs Mitglieder
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Berufungsverfahren: Der Vorsitzende und die
Mitglieder des Protestkomitees werden vom WTF-Präsidenten auf Empfehlung
des WTF-Generalsekretärs berufen werden.
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Zuständigkeit: Das Protestkomitee soll
mit seiner Entscheidung über Einsprüche Fehlentscheidungen korrigieren.
Ferner soll es disziplinarische Maßnahmen gegen die Offiziellen,
die Fehlentscheidungen getroffen haben oder gegen die Regeln verstoßen
haben, einleiten. Die entsprechenden Ergebnisse sollen an das WTF-Sekretariat
gesandt werden.
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Einspruchsverfahren
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Falls es einen Widerspruch gegen eine Entscheidung
gibt, muß ein(e) Delegierter innerhalb von zehn Minuten nach dem
entsprechenden Kampf einen Antrag auf Überprüfung der Entscheidung
(Antrag auf Einspruch) zusammen mit der vorgeschriebenen Gebühr beim
Protestkomitee einreichen.
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Die Überprüfung soll unter Ausschluß
der Mitglieder mit derselben Nationalität wie die beiden betroffenen
WettkämpferInnen stattfinden. Der Beschluß der Beratung soll
per Mehrheitsentscheid gefällt werden.
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Die Mitglieder des Protestkomitees können
den Kampfleiter und die Punktrichter zur Bestätigung der Ereignisse
herbeirufen.
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Die Entscheidung des Protestkomitees ist endgültig.
Es werden keine weiteren Einspruchsmittel angewandt.