Wettkampfordnung

Die World Taekwondo Federation

Erlassen: 28. Mai, 1973

Überarbeitet: 1. Oktober, 1977

Überarbeitet: 23. Februar, 1982

Überarbeitet: 19.Oktober, 1983

Überarbeitet: 1. Juni, 1986

Überarbeitet: 7. Oktober, 1989

Überarbeitet: 26. Oktober, 1991

Überarbeitet: 18. November, 1997 (Gültig ab 1. Juli 1998)

 

Artikel 1. Zweck

Der Zweck der Wettkampfordnung besteht darin alle Angelegenheiten von Wettkämpfen auf allen Ebenen, die von der WTF, regionalen Verbänden oder nationalen Mitgliedsverbänden unterstützt und/oder organisiert werden, gerecht und reibungslos zu regeln und dabei die Anwendung von standardisierten Regeln sicherzustellen.

Artikel 2. Anwendung
 
Die Wettkampfordnung soll für alle Wettkämpfe gelten, die von der WTF, jedem regionalen Verband oder nationalen Mitgliedsverband unterstützt oder organisiert werden. Jeder Mitgliedsverband, der beabsichtigt irgendeinen Teil der Wettkampfordnung zu ändern, muß jedoch zuvor die Zustimmung der WTF einholen.
 

Artikel 3. Wettkampffläche

Die Wettkampffläche soll 12m x 12m in metrischen Einheiten messen und eine ebene Oberfläche ohne hinderliche Erhebungen besitzen.

Die Wettkampffläche soll mit einer elastischen Matte bedeckt sein.

Die Wettkampffläche darf jedoch falls erforderlich auf einer Plattform von 0.5m - 0.6m Höhe aufgebaut sein. Für die Sicherheit der Wettkämpfer soll der äußere Teil der Berandungslinie in einem Winkel kleiner 30° geneigt sein.

  1. Markierung der Wettkampffläche
    1. Die Wettkampffläche hat die Ausmaße 12m x 12m. Eine Fläche von 8m x 8m im Inneren der  Wettkampffläche soll als Kampffläche, der äußere Teil als Sicherheitszone, bezeichnet werden.
    2. Die Abgrenzung der Kampffläche und der Sicherheitszone soll durch unterschiedliche Farbgebung der beiden Flächen hervorgehoben werden, oder durch eine weiße Linie mit 5cm Breite gekennzeichnet werden, wenn die gesamte Fläche einfarbig ist.
    3. Die Grenzlinie zwischen der Kampffläche und der Sicherheitszone soll als Warnlinie bezeichnet werden. Die Berandungslinie der Wettkampffläche soll als Grenzlinie bezeichnet werden.
  1. Angabe von Positionen
    1. Position des Kampfleiters (Referee)
    2. Die Position des Kampfleiters soll an einem Punkt 1.5m hinter dem Mittelpunkt der Wettkampffläche in Richtung der dritten Grenzlinie markiert werden und als Kampfleiter-Markierung bezeichnet werden.
       

    3. Position der Punktrichter
    4. Die Position des ersten Punktrichters soll an einem Punkt 0.5 m nach außen von der ersten Grenzlinie mit Blick auf die Mitte der Wettkampffläche markiert sein. Die Position des zweiten Punktrichters soll 0.5m nach außen von der unteren Ecke der zweiten Grenzlinie mit Blick auf die Mitte der Wettkampffläche markiert sein. Die Position des dritten Punktrichters soll gegenüber der Position des zweiten Punktrichters an der vierten Grenzlinie markiert sein.
       

    5. Position des Zeitnehmers
    6. Die Position des Zeitnehmers soll an einem Punkt 1.5m hinter der Position des ersten Punktrichters und 3m nach links markiert werden.
       

    7. Position des Arztes
    8. Die Position des Arztes soll an einem Punkt 6m rechts von der Position des Zeitnehmers markiert werden.
       

    9. Position der Wettkämpfer
    10. Die Position der Wettkämpfer soll an einem Punkt markiert werden, der jeweils 1m links und rechts vom Mittelpunkt der Wettkampffläche, in Richtung der Position des ersten Punktrichters, liegt. Auf der rechten Seite soll die Markierung des blauen Wettkämpfers sein, auf der linken die Markierung des roten Wettkämpfers.
       

    11. Position der Betreuer (Coaches)
    12. Die Position der Betreuer soll an einem Punkt in 1m Entfernung von der Mitte der Grenzlinie auf der Seite jedes Wettkämpfers markiert sein.
       

    13. Position des Kontrolltisches
    14. Die Position des Kontrolltisches soll sich zur Überprüfung der Schutzausrüstung des Wettkämpfers nahe dem Zugang zur Wettkampffläche befinden.
       
      I. Wettkampffläche  1. Markierung des Kampfleiters (Referee)
      II. Sicherheitszone 2. Markierung der Punktrichter 
      III. Kampffläche 3. Markierung des Zeitnehmers
      IV. Warnlinie 4. Markierung des Arztes
      V. Grenzlinie 5-1. Markierung des blauen Wettkämpfers
      V-I. Erste Grenzlinie 5-2. Markierung des roten Wettkämpfers
      6-1. Markierung des blauen Betreuers
      6-2. Markierung des roten Betreuers
      7. Kontrolltisch
       
       * zweite, dritte und vierte Grenzlinie im Uhrzeigersinn angeordnet.

Artikel 4. Wettkämpfer
  1. Qualifikation der Wettkämpfer
    1. Der/die WettkämpferIn muß die Nationalangehörigkeit der teilnehmenden Mannschaft besitzen
    2. Er/sie muß vom nationalen Taekwondo-Verband gemeldet sein.
    3. Er/sie muß InhaberIn einer von Kukkiwon/WTF herausgegebenen Dan-Urkunde sein. Im Falle der Jugend Taekwondo Weltmeisterschaften muß er/sie im Jahr der Meisterschaft zwischen 14 und 17 Jahre alt und InhaberIn eines Kukkiwon Poom/Dan sein.
  1. Bekleidung der WettkämpferIn
    1. Der/die WettkämpferIn soll einen Taekwondo Anzug (Dobok) und Schutzkleidung tragen, die von der WTF anerkannt ist.
    2. Vor Betreten der Wettkampffläche trägt der/die WettkämpferIn soll eine Schutzweste, Kopfschutz, Tiefschutz, Unterarm und Schienbeinschützer. Tiefschutz, Unterarm und Schienbeinschützer sollen unter dem Taekwondo-Anzug getragen werden. Der/die WettkämpferIn soll seine/ihre eigene von der WTF anerkannte Schutzausrüstung mitbringen.
  1. Medizinische Prüfung
    1. Die Verwendung oder Verabreichung von Drogen oder chemischen Substanzen, wie sie in der IOC Doping-Verordnung festgelegt sind, ist verboten.
    2. Die WTF kann jede medizinische Untersuchung durchführen, die sie für notwendig hält, um nachzuweisen, ob ein(e) WettkämpferIn einen Verstoß gegen diese Verordnung begangen hat. Jeder Sieger der diese Untersuchung verweigert oder für den bewiesen ist, daß er/sie einen solchen Verstoß begangen, hat soll aus der Rangliste entfernt werden und der Titel soll an den/die nächste(n) WettkämpferIn in der Rangliste weitergegeben werden.
    3. Das Organisationskomitee soll für die Vorbereitungen der medizinischen Untersuchungen verantwortlich sein.
Artikel 5. Gewichtsklassen
  1. Gewichtsklassen werden in Männer und Frauen unterteilt.
  2. Die Gewichtsklassen sind wie folgt eingeteilt
 
Gewichtsklasse Männer Frauen
Nadelgewicht nicht höher als 54 kg nicht höher als 47 kg
Fliegengewicht über 54 kg nicht höher als 58 kg über 47 kg nicht höher als 51 kg
Bantamgewicht über 58 kg nicht höher als 62 kg über 51 kg nicht höher als 55 kg
Federgewicht über 62 kg nicht höher als 67 kg über 55 kg nicht höher als 59 kg
Leichtgewicht über 67 kg nicht höher als 72 kg über 59 kg nicht höher als 63 kg
Weltergewicht über 72 kg nicht höher als 78 kg über 63 kg nicht höher als 67 kg
Mittelgewicht über 78 kg nicht höher als 84 kg über 67 kg nicht höher als 72 kg
Schwergewicht über 84 kg  über 72 kg 
 

 

  1. Die Gewichtsklassen für die Olympischen Spiele sind wie folgt eingeteilt:
 
Männer Frauen
nicht höher als 58 kg nicht höher als 49 kg
über 58 kg nicht höher als 68 kg über 49 kg nicht höher als 57 kg
über 68 kg nicht höher als 80 kg über 57 kg nicht höher als 67 kg
über 80 kg  über 67 kg 
 
  1. Die Gewichtsklassen für die Jugendweltmeisterschaften sind wie folgt eingeteilt:
 
Gewichtsklasse Männer Frauen
Nadelgewicht nicht höher als 45kg nicht höher als 42 kg
Fliegengewicht über 45 kg nicht höher als 48 kg über 42 kg nicht höher als 44 kg
Bantamgewicht über 48 kg nicht höher als 51 kg über 44 kg nicht höher als 46 kg
Federgewicht über 51 kg nicht höher als 55 kg über 46 kg nicht höher als 49 kg
Leichtgewicht über 55 kg nicht höher als 59 kg über 49 kg nicht höher als 52 kg
Weltergewicht über 59 kg nicht höher als 63 kg über 52 kg nicht höher als 55 kg
Leichtes Mittelgewicht über 63 kg nicht höher als 68 kg über 55 kg nicht höher als 59 kg
Mittelgewicht über 68 kg nicht höher als 73 kg über 59 kg nicht höher als 63 kg
Leichtes Schwergewicht über 73 kg nicht höher als 78 kg über 63 kg nicht höher als 68 kg
Schwergewicht über 78 kg  über 68 kg 
 

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