Artikel 6. Klassifikation und Wettkampfarten
  1. Wettkämpfe sind wie folgt unterteilt:
    1. Einzelkämpfe sollen normalerweise zwischen Wettkämpfern in derselben Gewichtsklasse stattfinden. Falls notwendig, können benachbarte Gewichtsklassen zusammengelegt werden, um eine gemeinsame Klasse zu bilden.
    2. Mannschaftskämpfe:Wettkampfsysteme
      1. Fünf (5) Wettkämpfer in folgende Gewichtsklassen eingeteilt
     
 
    Männer
    Frauen
    nicht höher als 54 kg
    nicht höher als 47 kg
    über 54 kg nicht höher als 63 kg
    über 47 kg nicht höher als 54 kg
    über 63 kg nicht höher als 72 kg
    über 54 kg nicht höher als 61 kg
    über 72 kg nicht höher als 82 kg
    über 61 kg nicht höher als 68 kg
    über 82 kg 
    über 68 kg 
 
      1. Acht (8) Wettkämpfer in Gewichtsklassen eingeteilt
      2. Vier (4) Wettkämpfer in Gewichtsklasssen eingeteilt

      3. (Zusammenlegung der acht Gewichtsklassen in vier indem zwei benachbarte Gewichtklassen zusammengefasst werden)
  1. Wettkampfarten
    1. K.O. System
    2. Jeder gegen jeden
  1. Taekwondo Wettkämpfe in den Olympischen Spielen sollen in Form von Einzelkämpfen stattfinden.
  2. Alle Wettkämpfe auf internationaler Ebene, die von der WTF anerkannt werden, sollen mit Teilnehmern aus mindestens vier Ländern, mit nicht weniger als vier Wettkämpfern in jeder Gewichtsklasse gebildet werden. Jede Gewichtsklasse mit weniger als vier Wettkämpfern kann in den offiziellen Ergebnissen nicht anerkannt werden.
Artikel 7. Dauer des Wettkampfes

Die Dauer des Wettkampfes soll für Männer und Frauen drei Runden von je drei Minuten und einer Minute Pause zwischen den Runden sein. Bei den Jugendweltmeisterschaften soll die Dauer drei Runden von je zwei Minuten und einer Minute Pause zwischen den Runden sein. Mit Zustimmung der WTF kann die Dauer des Wettkampfes jedoch auf drei Runden von je zwei Minuten mit einer Minute Pause zwischen den Runden verkürzt werden.
 

Artikel 8. Auslosungsverfahren

  1. Die Auslosung soll einen Tag vor dem ersten Wettkampf in Gegenwart von WTF-Offiziellen und Vertretern der Teilnehmerländer durchgeführt werden. Die Auslosung soll von der Nadelgewichtsklasse aufwärts in alphabetischer Reihenfolge der offiziellen englischen Namen der Teilnehmerländer durchgeführt werden.
  2. Für Teilnehmerländer, die bei der Auslosung nicht vertreten sind, sollen Stellvertreter für die Ziehung berufen werden.
  3. Die Reihenfolge der Auslosung kann entsprechend einer Entscheidung der Mannschaftsleiterkonferenz geändert werden.
 

Artikel 9. Wiegen

  1. Das Wiegen der WettkämpferInnen am Tag des Wettkampfes soll eine Stunde vor dem Wettkampf beendet sein.
  2. Während des Wiegens soll der Wettkämpfer Unterhosen und die Wettkämpferin soll Unterhosen und BH tragen. Das Wiegen kann jedoch auch nackt durchgeführt werden, wenn es der/die WettkämpferIn wünscht.
  3. Das Wiegen soll einmal durchgeführt werden, ein zusätzliches Wiegen ist jedoch den WettkämpferInnen während der offiziellen Wiegezeit gestattet, die sich nicht beim ersten Mal qualifiziert haben.
  4. Um nicht während dem offiziellen Wiegen disqualifiziert zu werden, soll in der Unterkunft der WettkämpferInnen oder in der Arena, für ein Vorwiegen eine Waage, dieselbe wie die offizielle Waage, zur Verfügung gestellt werden.
Artikel 10. Wettkampfbedingungen
  1. Aufruf der WettkämpferInnen
  2. Die Namen der WettkämpferInnen sollen ab drei Minuten vor dem geplanten Start des Wettkampfes dreimal aufgerufen werden. Der/die WettkämpferIn, der/die es versäumt innerhalb einer Minute nach dem geplanten Start des Wettkampfes auf der Kampffläche zu erscheinen, soll als nicht angetreten betrachtet werden.
     

  3. Physische Untersuchung und Kleidungsüberprüfung
  4. Nach dem Aufruf sollen die WettkämpferInnen am Kontrolltisch von einem Prüfer, der von der WTF berufen wurde, einer physischen Untersuchung und Kleidungsüberprüfung unterzogen werden. Der/die WettkämpferIn soll keine Zeichen von Abneigung gegen diese Untersuchung zeigen und soll auch keine Gegenstände tragen, die dem/der anderen WettkämpferIn Schaden zufügen können.
     

  5. Betreten der Wettkampffläche
  6. Nach der Untersuchung soll der/die WettkämpferIn die Warteposition mit einem Betreuer betreten.
     

  7. Beginn und Ende des Wettkampfes
  8. Der Wettkampf soll in jeder Runde vom Kampfleiter mit dem Kommando "Shijak" (Start) begonnen und mit dem Kommando "Keuman" (Ende) beendet werden.
     

  9. Verfahren vor dem Beginn und nach dem Ende des Wettkampfes
    1. Die WettkämpferInnen sollen einander gegenüberstehen und beim Kommando "Charyeot" (Achtung) und "Kyeong-ye" (Verbeugung) des Kampfleiters eine Verbeugung im Stehen machen. Eine stehende Verbeugung soll von der natürlichen stehenden Haltung von "Charyeot" durchgeführt werden, indem man sich in der Hüfte um einen Winkel von 30° vorwärts neigt, den Kopf in einem Winkel von mehr als 45° geneigt und die Fäuste geballt an Seiten der Beine.
    2. Der Wettkampfleiter soll den Kampf mit dem Kommando "Joon-bi" (Fertig) und "Shijak" (Start) beginnen.
    3. Nach dem Ende der letzten Runde, sollen die Wettkämpfer einander an ihren jeweiligen Positionen gegenüberstehen und sich beim Kommando "Charyeot", "Kyeong-ye" des Kampfleiters verbeugen. Danach sollen Sie in aufrechter Haltung die Bekanntgabe der Entscheidung durch den Kampfleiters abwarten.
    4. Der Kampfleiter soll den Sieger durch heben seiner eigenen Hand zur Seite des Siegers, der Siegerin bekanntgeben.
    1. Abgang der Wettkämpfer
 
  1. Verfahren für Mannschaftskämpfe
    1. Beide Mannschaften sollen einander, ab der Wettkämpfermarkierung zur ersten Grenzlinie hin in der eingereichten Mannschaftsreihenfolge aufgereiht, gegenüberstehen.
    2. Das Verfahren vor Beginn und nach dem Ende des Wettkampfes soll wie in Punkt 5 dieses Artikels durchgeführt werden.
    3. Beide Mannschaften verlassen die Kampffläche und stehen an der bezeichneten Fläche für den Kampf jedes Wettkämpfers bereit.
    4. Beide Mannschaften sollen sich unmittelbar nach dem Endkampf auf der Kampffläche einander gegenüber in einer Reihe aufstellen.
    5. Der Kampfleiter soll die Siegermannschaft durch Heben seiner eigenen Hand zur Seite der Siegermannschaft anzeigen.
Artikel 11. Erlaubte Techniken und Angriffsflächen
  1. Erlaubte Techniken
    1. Fausttechniken: Ausführung von Techniken unter Verwendung der Vorderseite von Zeigefinger und Mittelfinger der fest geballten Faust.
    2. Fußtechniken: Ausführung von Techniken unter Verwendung der Teile des Fußes unterhalb des Fußknöchels.
  1. Erlaubte Angriffsflächen
    1. Rumpf: Innerhalb einer Fläche, die von einer horizontalen Linie zwischen den Schlüsselbeinen bis hinunter zu einer horizontalen Linie am oberen Bogen des Beckens verläuft, sind Faust- und Fußangriffe erlaubt. Solche Angriffe sollen jedoch nicht gegen den Teil des Rückens durchgeführt werden, der nicht durch die Schutzweste bedeckt ist.
    2. Gesicht: Die Angriffsfläche ist die Vorderseite des Gesichtes vom Haaransatz bis zu beiden Ohren. Lediglich Fußtechniken sind erlaubt.
Artikel 12. Trefferpunkte
  1. Erlaubte Angriffsflächen
    1. Der Mittelteil des Rumpfes: Der Unterleib und beide Flanken des Oberkörpers.
    2. Gesicht: Die zulässigen Teile des Gesichtes
  1. Punkte sollen vergeben werden, wenn erlaubte Techniken präzise und kraftvoll auf die erlaubten Angriffsflächen des Körpers ausgeführt wurden. Wenn jedoch ein Wettkämpfer durch einen Angriff des Gegners auf einen Teil der Schutzweste niedergeschlagen wird, der nicht zu den erlaubten Angriffsflächen gehört, so soll eine solche Technik als Punkt betrachtet werden.
  2. Jede erfolgreiche Technik soll einen Punkt (+1) bringen.
  3. Das Gesamtwertung ergibt sich aus der Summe der erzielten Punkte nach den drei Runden.
  4. Ungültigkeit von Punkten: Die ausgeführte Technik wird bei folgenden Vorfällen nicht bewertet:
    1. Absichtliches Fallenlassen unmittelbar nach der Ausführung einer erlaubten Technik
    2. Begehen einer unzulässigen Handlung nach der Ausführung einer erlaubten Technik
    3. Anwendung irgendeiner verbotenen Aktion
 
Artikel 13: Trefferbewertung und Bekanntgabe
  1. Gültige Punkte sollen sofort festgehalten und bekanntgegeben werden.
  2. Bei der Verwendung von Kampfwesten, die nicht mit Elektronik ausgerüstet sind, sollen gültige Punkte sofort von jedem Punktrichter mit dem elektronischen Wertungsgerät oder mit dem Punktrichterzettel angezeigt werden.
  3. Beim Gebrauch von elektronischen Schutzwesten
    1. Gültige Treffer im Mittelteil des Rumpfes sollen automatisch vom Sender in der elektronischen Schutzweste aufgezeichnet werden.
    2. Gültige Treffer am Gesicht sollen von jedem Punktrichter mit dem elektronischen Wertungsgerät oder mit dem Punktrichterzettel festgehalten werden.
  1. Im Falle der Trefferanzeige mit dem elektronischen Wertungsgerät oder mit dem Punktrichterzettel, sollen als gültige Punkte diejenigen gelten, die von zwei oder mehr Punktrichtern anerkannt wurden.

  2.  
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