Artikel 14. Verfehlungen
  1. Strafen für jegliche Verfehlungen sollen vom Kampfleiter verkündet werden.
  2. Im Falle von mehrfachen Verfehlungen, die gleichzeitig begangen werden, soll die schwerere Verfehlung verkündet werden.
  3. Verfehlungen werden in "Kyong-go" (Verwarnung) und "Gam-jeom" (Punktabzug) unterteilt.
  4. Zwei "Kyong-gos" sollen als Abzug von einem Punkt bewertet werden. Der ungerade "Kyong-go" soll jedoch bei der Gesamtwertung nicht berücksichtigt werden.
  5. Ein "Gam-jeom" soll als ein Minuspunkt (-1) gezählt werden.
  6. Leichte Verfehlungen: "Kyong-go" (Verwarnungen)
    1. Berührungen
      1. Fassen des Gegners
      2. Festhalten des Gegners
      3. Schieben des Gegners
      4. Berühren des Gegners mit dem Rumpf
    1. Negative Handlungen
      1. Absichtliches Übertreten der Warnlinie
      2. Ausweichen indem dem Gegner der Rücken zugekehrt wird
      3. Absichtliches Fallenlassen
      4. Vortäuschen von Verletzungen
    1. Angriffe
      1. Kopf- oder Kniestoß
      2. Absichtlicher Angriff auf die Genitalien
      3. Absichtliches Stampfen oder Treten auf irgendeinen Teil des Beines oder des Fußes
      4. Schlagen in das Gesicht des Gegners mit Hand oder Faust
    1. Unerwünschte Handlungen
      1. Gestikulieren des Wettkämpfers oder des Betreuers um Treffer oder Punktabzug anzuzeigen
      2. Äußerung unerwünschter Bemerkungen oder unsportliches Verhalten von Seiten des Wettkämpfers oder des Betreuers
      3. Der Betreuer verläßt die markierte Fläche während des Kampfes
  1. Schwere Verfehlungen: "Gam-jeom" Strafen
    1. Körperkontakt
    1. Werfen des Gegners
    2. Absichtliches Werfen des Gegners durch Umklammern des Angriffsfußes des Gegners in der Luft mit dem Arm
    1. Negative Handlungen
    1. Übertreten der Grenzlinie
    2. Absichtliche Störung des Kampfablaufes
    1. Angriffe
    1. Angriff auf einen zu Fall gekommenen Gegner
    2. Absichtlicher Angriff auf Rücken oder Hinterkopf
    3. Schwerwiegender Angriff auf das Gesicht des Gegners mit der Hand
    1. Unerwünschtes Handlungen
    2. Gewalttätige oder extreme Bemerkungen oder Verhalten von Seiten eines Kämpfers/einer Kämpferin oder eines Betreuers

 
  1. Wenn ein/eine WettkämpferIn sich absichtlich weigert der Wettkampfordnung oder den Anweisungen des Kampfleiters Folge zu leisten, kann der Kampfleiter ihn/sie zur Strafe zum Verlierer erklären.
  2. Wenn der/die WettkämpferIn drei Minuspunkte (-3) empfängt, soll der Kampfleiter ihn/sie zur Strafe zum Verlierer erklären.
  3. Leichte Verfehlungen, "Kyong-go", und schwere Verfehlungen, "Gam-jeom", sollen im Gesamtergebnis der drei Runden gezählt werden.
Artikel 15. Entscheidung bei Überlegenheit
  1. Im Falle eines Unentschieden durch Punktabzug, soll der/die WettkämpferIn SiegerIn werden, der/die in den drei Runden überhaupt einen Punkt oder mehr Punkte erhalten hat.
  2. Im Falle eines anderen Unentschieden als in Fall 1 oben, (wo beide Wettkämpfer dieselbe Anzahl Punkte oder Punktabzüge erhalten haben) soll der Sieger vom Kampfleiter aufgrund seiner Überlegenheit während aller drei Runden bestimmt werden.
  3. Eine Entscheidung bei Überlegenheit soll auf der Grundlage der Initiative getroffen werden, die während des Wettkampfes demonstriert wurde.
Artikel 16. Entscheidungen
  1. Sieg durch K.O.
  2. Sieg durch Abbruch des Kampfes durch den Kampfleiter (RSC)
  3. Sieg nach Punkten oder durch Überlegenheit
  4. Sieg durch Aufgabe
  5. Sieg durch Disqualifikation
  6. Sieg durch Straferklärung des Kampfleiters
Artikel 17. Niederschlag
  1. Wenn durch die Wucht einer vom Gegner, von der Gegnerin ausgeführten Technik ein Teil des Körpers, außer der Fußsohle, den Boden berührt.
  2. Wenn ein(e) WettkämpferIn schwankt und dabei keine Absicht oder Möglichkeit zeigt den Kampf fortzuführen.
  3. Wenn der Kampfleiter befindet, daß der Wettkampf aufgrund einer vom Gegner kraftvoll gelandeten Technik nicht weitergeführt werden kann.
Artikel 18. Vorgehen im Falle eines Niederschlages
  1. Wenn ein(e) WettkämpferIn durch einen erlaubten Angriff des Gegners niedergeschlagen wurde, soll der Kampfleiter folgende Maßnahmen ergreifen:
    1. Der Kampfleiter soll den Angreifer von dem/der niedergeschlagenen WettkämpferIn durch das Kommando "Kalyeo" (Unterbrechung) fernhalten.
    2. Der Kampfleiter soll zum/zur niedergeschlagenen WettkämpferIn in Sekundenabständen laut von "Hanah" (eins) nach "Yeol" (zehn) zählen und dabei mit Handzeichen das Verstreichen der Zeit anzeigen.
    3. Falls der/die niedergeschlagene WettkämpferIn während des Anzählens des Kampfleiters aufsteht und den Kampf fortzusetzen wünscht, soll der Kampfleiter bis auf "Yeodul" (acht) weiterzählen, um dem/der niedergeschlagenen WettkämpferIn Gelegenheit zur Erholung zu geben. Der Kampfleiter soll dann feststellen ob der/die WettkämpferIn wieder hergestellt ist und in diesem Fall den Wettkampf durch das Kommando "Kyesok" (weiter) fortsetzen.
    4. Wenn ein(e) niedergeschlagene(r) WettkämpferIn beim Anzählen bis "Yeodul" seine/ihre Absicht den Kampf fortzusetzen nicht demonstrieren kann, soll der Kampfleiter den/die andere(n) WettkämpferIn als Sieger durch K.O. bekanntgeben.
    5. Das Anzählen soll sogar bis nach dem Ende der Runde oder nach dem Ablauf der Kampfzeit fortgesetzt werden.
    6. Falls beide WettkämpferInnen niedergeschlagen sind, soll der Kampfleiter weiter zählen, so lange eine(r) der beiden WettkämpferInnen noch nicht genügend wiederhergestellt ist.
    7. Wenn beide WettkämpferInnen bis zum Anzählen bis "Yeol" nicht wiederhergestellt sind, soll der Sieger anhand der Punktezahl vor dem Niederschlag bestimmt werden.
    8. Wenn nach dem Urteil des Kampfleiters ein/eine KämpferIn nicht imstande ist weiterzukämpfen, kann er den Sieger entweder ohne Anzählen oder während des Anzählens bestimmen.
  1. Vorschriften, die nach dem Kampf befolgt werden müssen
  2. Jede(r) KämpferIn, der/die einen Knock-out aufgrund eines Schlages zum Kopf erleidet, darf die nächsten 30 Tage nicht an Wettkämpfen teilnehmen

    Bevor er/sie nach 30 Tagen zu einem neuen Kampf antritt, muß er/sie von einem vom nationalen Taekwondo-Verband festgelegten Arzt untersucht werden. Dieser muß bestätigen, daß der/die WettkämpferIn wiederhergestellt und imstande ist zu kämpfen.

Artikel 19. Vorschriften für die Aussetzung des Kampfes

Wenn ein Kampf aufgrund der Verletzung von einem/einer oder beiden KämpferInnen unterbrochen ist, soll der Kampfleiter folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Der Kampfleiter soll den Kampf durch das Kommando "Kalyeo" aussetzen und den Zeitnehmer durch das Kommando "Geshi" (aussetzen) auffordern das Zeitnehmen auszusetzen.
  2. Der Kampfleiter soll dem/der KämpferIn gestatten innerhalb einer Minute Erste Hilfe zu erhalten.
  3. Der/die WettkämpferIn, der/die trotz einer leichten Verletzung, nicht die Absicht zeigt den Kampf nach einer Minute fortzusetzen, soll vom Kampfleiter zum Verlierer erklärt werden.
  4. Falls die Wiederaufnahme des Kampfes nach einer Minute nicht möglich ist, soll der/die WettkämpferIn, der/die diese Verletzung durch einer schwere Verfehlung, die eine "Gam-jeom" Strafe verlangt, verursacht hat, zum Verlierer erklärt werden.
  5. Falls beide Wettkämpfer niedergeschlagen sind und nicht imstande sind den Kampf nach einer Minute fortzusetzen, soll der Sieger anhand der Punktzahl ermittelt werden, die erreicht wurde, bevor die Verletzungen aufgetreten sind.
  6. Wenn der Gesundheitszustand eines Wettkämpfer für gefährdet erachtet wird, da er bewußtlos ist oder in einen anscheinend kritischen Zustand fällt, soll der Kampfleiter den Kampf sofort ausgesetzen und Erste Hilfe anordnen. Der Kampfleiter soll den Wettkämpfer, der die Verletzung verursacht hat, zum Verlierer erklären, falls man einen verbotenen Angriff, der eine "Gam-jeom" Strafe verlangt, für ihre Ursache hält. Falls dieser Angriff keine "Gam-jeom" Strafe verlangt, soll der Sieger anhand der Punktzahl ermittelt werden, die erreicht wurde, bevor der Kampf ausgesetzt wurde.
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